Guten Tag,
Mein Name ist Barbara Fleischer, ich bin 43 Jahre alt. Ich habe einen Anwalt für Sozialrecht aus Berlin kontaktiert auf Grund eines Streites mit meinem Arbeitgeber. Ich arbeite bei einer der größten Supermarktketten in Deutschland, dessen Name ich hier aus rechtlichen Gründen nicht nennen darf. Ich arbeite hier schon seit über 10 Jahren und bin auch sehr gerne in diesem Unternehmen. Mit meinen Kollegen und meinem Vorgesetzen hatte ich nie Probleme, das Verhältnis war immer sehr familiär. Bis zu einem Tag vor etwa einem halben Jahr. An dem Tag war viel los bei uns, dem entsprechen standen auch die Kassen unter dauerndem Stress. So kam es dazu, dass ich versehentlich ein Minus von 100€ in meiner Kasse verbuchen musste. Für einen Tag sind 100€ schon eine Hausnummer. Vermutlich muss ich mich mit den Scheinen vergriffen haben und gab statt zwei Zehnern zwei Fünfziger Scheine raus. Sehr ärgerlich das Ganze, aber normaler Weise auch kein Problem, da wir genau für solche Fälle eine interne Versicherung abgeschlossen haben. Doch dann kam die Hauptverwaltung, meldete sich postalisch bei mir und unterstellte mir den Diebstahl. Mit sofortiger Wirkung war ich suspendiert.
Sozialrecht Berlin war sofort zu Stelle um mich zu unterstützen
Nachdem sich mein Schock über die Suspendierung gelegt hatte, meldete ich mich bei meinem direkten Vorgesetzten. Er sagte nur, dass er leider nichts für mich machen könne, da die Suspendierung von ganz Oben gekommen war.
Die Kanzlei für Sozialrecht in Berlin legte mir Nahe erstmal keinen Kontakt zu meinem Unternehmen herzustellen. Erst sollte die Lage gecheckt, anschließend eine Anfrage gestellt und dann geklagt werden. Sozialrecht Berlin versicherte mir, dass ich in der Zeit in der ich Suspendiert bin vollen Gehaltsanspruch habe, sollte die Suspendierung fehlerhaft sein.
Laut Sozialrecht Berlin war die Begründung der Suspendierung nicht ausreichend belegt und somit rechtswidrig. Die nötigen Paragraphen hatte der Anwalt für Sozialrecht aus Berlin schnell herausgefunden. Zusammen verfassten wir eine Klageschrift, die an meinen Arbeitgeber geschickt wurde. Dort war zu lesen, dass ich auf Grund verschiedener Sachlagen und Paragraphen zu Unrecht Suspendiert wurde und die Suspendierung mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden muss. Andernfalls würde ich vor das Landesgericht NRW ziehen und klagen. Nach 3 Tagen bekam Sozialrecht Berlin einen Anruf in dem Meine Suspendierung aufgehoben wurde.

No comments:
Post a Comment